Fragen & Antworten

Sie wollen sich vor der Beantragung Ihrer deutschen Krankenversicherung für Studenten gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie die häufigsten Fragen zur GERMAN STUDENT INSURANCE zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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  • Allgemeine Fragen

    Hier finden Sie die häufigsten allgemeinen Fragen zur GERMAN STUDENT INSURANCE.

    • Muss ich mich in Deutschland privat oder gesetzlich versichern?

      GERMAN STUDENT INSURANCE bietet maßgeschneiderte Versicherungskombinationen je nach Alter und Aufenthaltszweck.

      Studenten bis 29 Jahre
      Studenten bis 29 Jahre werden während des Fachstudiums durch einen umfangreichen Krankenschutz der gesetzlichen Studentenversicherung der Techniker Krankenkasse TK abgesichert. Wenn Sie vor Beginn Ihres Semesters in Deutschland einreisen, bietet Ihnen die GERMAN-STUDENT-INSURANCE bis zu 92 Tage kostenlos zusätzlichen Krankenversicherungsschutz.

      Studenten ab 30 Jahren
      Studenten ab dem 30. Geburtstag können sich nicht in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung versichern. Wir empfehlen Ihnen für den gesamten Auslandsaufenthalt die Provisit Student, eine substitutive private Krankenvollversicherung inkl. Pflegeversicherung.

      Sprachschüler, Praktikanten und Kollegiaten
      Die private Krankenversicherung Provisit Educare24 bietet Sprachschülern, Praktikanten und Kollegiaten umfassenden Schutz. Sie ist in verschiedenen Versicherungskombinationen (S, M, L, XL) abschließbar und somit genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.

      Doktoranden
      Ausländische Akademiker, Doktoranden und Gastwissenschaftler sind in der privaten Krankenversicherung Provisit Science bestens aufgehoben.

      Unser Online-Beratungstool zeigt Ihnen schnell und einfach die für Sie optimale Versicherungskombination.

    • Muss ich mich als Student in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern?

      Studenten bis 29 Jahre müssen sich während des Fachstudiums gesetzlich versichern. Wir empfehlen die Techniker Krankenkasse (TK).

    • Wie muss ich mich versichern, wenn ich promoviere?

      Wenn Sie promovieren, können Sie sich nicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Wir empfehlen Ihnen, die private Krankenvollversicherung Provisit Science für Ihr Promotionsstudium abzuschließen.

    • Ist meine derzeitige Krankenversicherung nicht ausreichend für meinen Studienaufenthalt in Deutschland?

      Für Studierende aus dem außereuropäischen Ausland lautet die Antwort: "Nein". Für sie ist der Abschluss einer deutschen Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne deutsche Krankenversicherung bekommen sie kein Visum und können sich nicht an einer deutschen Universität oder Hochschule einschreiben.

      Bei Studenten aus Europa sind die Vorschriften nicht so streng, dennoch wird empfohlen, sich bei der eigenen Krankenkasse genauestens zu erkundigen.

    • Wie muss ich mich als Student in Deutschland versichern, wenn ich aus einem EU-, EWR-Staat, der Schweiz, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei oder Tunesien komme?

      Studenten aus EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz

      Wenn Sie aus einem EU-, EWR-Staat oder der Schweiz kommen und sich nur vorübergehend für Ihr Studium in Deutschland aufhalten, sind Sie bereits über Ihr Heimatland durch die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) versichert und können nicht Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland werden. Falls Sie jedoch in Deutschland arbeiten (z. B. einen Minijob ausüben) oder Ihren dauerhaften Wohnsitz hierhin verlegen, müssen Sie sich in Deutschland versichern. Unser Online-Beratungstool hilft Ihnen dabei.

      Studenten aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei oder Tunesien

      Wenn Sie aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei oder Tunesien kommen und sich nur vorübergehend für Ihr Studium in Deutschland aufhalten, sind Sie bereits über Ihr Heimatland versichert und können sich nicht bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Bitte wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (z. B. die Techniker Krankenkasse in Ihrer Nähe), die Ihre Versicherung im Heimatland bestätigt. Die dazu notwendigen Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse im Heimatland. Falls Sie jedoch arbeiten (z. B. einen Minijob ausüben) oder Ihren dauerhaften Wohnsitz nach Deutschland verlegen, müssen Sie eine deutsche Versicherung abschließen. Die passende Versicherung bietet Ihnen unser Online-Beratungstool an.

    • Welche Krankenversicherung ist behördlich anerkannt?

      Die Anforderungen an eine Krankenversicherung für ausländische Studenten sind vielseitig. Viele Regelungen, wie z. B. des Europäischen Rates, der Freizügigkeitsverordnung/EG und des deutschen Aufenthaltsrechts, müssen berücksichtigt werden. Die GERMAN STUDENT INSURANCE entspricht diesen Anforderungen. Die Versicherungssumme der Krankenversicherung ist unbegrenzt und liegt damit über den geforderten 30.000 €.

    • Ist meine Familie mitversichert?

      Ihre Familie ist in der gesetzlichen Versicherung mitversichert, wenn Sie während Ihres Studiums auch gesetzlich versichert sind.

      Ob Sie sich und ihre Familie gesetzlich versichern können, verrät Ihnen unser Online-Beratungstool.

    • Wer kann nicht familienversichert werden?

      Angehörige, die hauptberuflich selbstständig, in einer privaten Krankenversicherung versichert, als Beamte versicherungsfrei oder z. B. als Arbeitnehmer selbst versicherungspflichtig sind, können nicht familienversichert werden.

    • Was versteht man unter „Befreiung von der Versicherungspflicht"?

      Wenn Sie mit dem offiziellen Fachstudium beginnen, können Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien und eine private Krankenversicherung abschließen. Eine private Krankenversicherung ist für Studenten allerdings nur sinnvoll, wenn Sie sich nicht in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung versichern können. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie bereits 30 Jahre alt sind.

      Bitte beachten Sie, dass ab Beginn des offiziellen Studiums gilt: Wenn Sie einmal privat versichert sind, können Sie später nicht mehr in eine gesetzliche studentische Krankenversicherung wechseln.

    • Was versteht man unter einem „Fachsemester"?

      Ein „Fachsemester“ ist ein Semester, das Sie in einem bestimmten Studienfach (z. B. Medizin) studiert haben.

  • Fragen zum Coronavirus – Ich bin noch nicht ausgereist

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.

    • Ich kann/möchte meine Reise aufgrund des Coronavirus nicht antreten. Ist eine Stornierung der Versicherung möglich?

      Sprachschüler, Praktikanten, Doktoranden und Studenten ab 30 Jahre

      Eine Stornierung der Provisit Educare24-Versicherung ist vor Versicherungsbeginn jederzeit möglich. Möchten Sie aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern, ist eine Verschiebung möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

      Studenten bis 29 Jahre

      Eine Stornierung der GERMAN STUDENT INSURANCE oder eine Umbuchung des Versicherungszeitraums ist möglich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

    • Ich habe bereits meine Flüge nach Deutschland gebucht, die ich nicht stornieren kann. Übernimmt die GERMAN STUDENT INSURANCE die Kosten?

      Nein, Reisekosten werden nicht von der Krankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft, um zu klären, ob eine Kulanzregelung (Umbuchung oder Stornierung) möglich ist.

    • Ich bin an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, aber ich mache nur Online-Kurse in meinem Heimatland. Muss ich mich in Deutschland versichern?

      Wenn Sie sich an einer deutschen Hochschule eingeschrieben haben, sich jedoch nicht in Deutschland aufhalten und ausschließlich virtuell an Lehrveranstaltungen teilnehmen, müssen Sie sich nicht in Deutschland versichern. Sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

  • Fragen zum Coronavirus – Ich bin bereits ausgereist

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.

    • Ist eine Ansteckung mit dem Coronavirus versichert?

      Fieber, Husten, Anzeichen einer Corona-Infektion? Sie können beruhigt sein.

      Studenten bis 29 Jahre

      Die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Coronavirus-Infektion ist durch die Techniker Krankenkasse (TK) versichert. Exklusiv für TK-Versicherte gibt es eine "Coronavirus-Hotline" des TK-ÄrzteZentrums: 040-46 06 - 61 91 60 (Montag bis Freitag von 8 - 20 Uhr) sowie die "TK-Doc"-App". Weitere Informationen sowie ein Video darüber, wie Sie Corona, Erkältung und Grippe voneinander unterscheiden können, finden Sie auf der Webseite der TK.

      Sprachschüler, Praktikanten und Kollegiaten

      Angst vor hohen Arztkosten müssen Sie mit dem Versicherungsschutz von GERMAN STUDENT INSURANCE nicht haben. Die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert.

    • Werden Quarantänekosten von der Auslandskrankenversicherung übernommen?

      Studenten bis 29 Jahre

      Quarantänekosten (z. B. Übernachtungskosten in einem Hotel) werden nicht von der Techniker Krankenkasse gezahlt, da die Quarantäne häufig eine vorsorgliche Schutzmaßnahme ist und es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt. Die Behandlung ist selbstverständlich versichert, falls Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken.

      Sprachschüler, Praktikanten und Kollegiaten

      Quarantänekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Oft wird die Quarantäne als vorsorgliche Schutzmaßnahme verordnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken, ist die Behandlung selbstverständlich versichert.

    • Werden Impfungen gegen Covid-19 von der GERMAN STUDENT INSURANCE übernommen?

      Im Rahmen der Reiseversicherung Provisit Educare24 ist die COVID-19-Impfung nicht mitversichert.

      In Deutschland wird die Kostenübernahme für die COVID-19-Impfung über den Bund und die Länder geregelt. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt zu wenden um, die Möglichkeit einer Impfung sowie deren Kostenübernahme abzuklären.

      Bitte bedenken Sie, dass zur Voraussetzung der Impfung der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland sein muss.

      Die Impfungen gegen Covid-19 werden von der Techniker Krankenkasse übernommen. Die TK beantwortet die häufigsten Fragen zur Corona Impfung in dieser Übersicht.

    • Werden die Kosten eines Corona-Tests von GERMAN STUDENT INSURANCE übernommen?

      Die Kosten eines Corona-Tests werden übernommen, sofern Sie nachweislich engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder eine entsprechende Symptomatik besteht und er vom Arzt angeordnet ist. Handelt es sich bei dem Test allerdings lediglich um eine präventive Maßnahme, z. B. zur Erfüllung einer geforderten Ein- oder Ausreisebestimmung oder für einen Gesundheitsnachweis für Schule, Hochschule oder Arbeitgeber etc., so müssen Sie die Kosten selbst tragen.

    • Besteht weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat?

      Studenten bis 29 Jahre

      Ja, es besteht weiterhin durch die Techniker Krankenkasse (TK) Versicherungsschutz in Deutschland.

      Sprachschüler, Praktikanten und Kollegiaten

      Ja, die Auslandskrankenversicherung von Provisit Educare24 schützt Sie sowohl bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, als auch im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer Pandemie.

    • Besteht weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn Corona eine Pandemie ist?

      Studenten bis 29 Jahre

      Ja, die Techniker Krankenkasse (TK) bietet Ihnen in Deutschland und den meisten europäischen Ländern auch Versicherungsschutz bei Pandemien. Eine Liste, in welchen europäischen Ländern Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) gilt, finden Sie hier.

      Sprachschüler, Praktikanten und Kollegiaten

      Ja, Provisit Educare24 bietet sowohl Versicherungsschutz bei Pandemien als auch bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

    • Meine Regierung empfiehlt die Rückreise in mein Heimatland. Werden Reisekosten von der Versicherung übernommen?

      Nein, Reisekosten werden nicht von den Krankenversicherungen übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Reiseunternehmen, um zu klären, ob beispielsweise die Fluggesellschaft Ihnen mit einer Kulanzregelung (kostenlose Umbuchung oder Abbruch Ihrer Reise) entgegenkommt.

    • Ich reise vorzeitig aufgrund des Coronavirus in mein Heimatland zurück. Besteht weiterhin Schutz durch die GERMAN STUDENT INSURANCE?

      Sprachschüler, Praktikanten und Kollegiaten

      Grundsätzlich besteht für eine gewisse Dauer auch Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes. Da Sie aufgrund der Entwicklung des COVID-19 nicht abschätzen können, wie lange Ihr Heimatlandaufenthalt dauern wird, empfehlen wir Ihnen, direkt nach Einreise ins Heimatland die Provisit Educare24-Versicherung zu kündigen. Teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge.

      Tipp: Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.

      Wenn Sie Ihre Reisepläne wieder aufgreifen, schließen Sie gerne wieder eine neue Provisit Educare24-Versicherung ab.

      Studenten bis 29 Jahre

      Die gesetzliche Studentenversicherung der Techniker Krankenkasse (TK) bietet Ihnen Schutz in Deutschland und den meisten europäischen Ländern. Wenn Ihr Heimatland nicht zu den EU- und EWR-Staaten gehört, aktivieren Sie bitte umgehend Ihre letzte Versicherung in Ihrem Heimatland.

      Eine Kündigung der Techniker Krankenkasse (TK) ist nur möglich, wenn Sie dauerhaft in Ihr Heimatland zurückkehren. Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit uns Kontakt auf. Falls Sie nur vorübergehend in Ihr Heimatland zurückkehren, bleibt die Mitgliedschaft bei der TK bestehen.

    • Wenn ich mich auf dem Rückweg nach Hause infiziere, sind meine Kosten in meinem Heimatland gedeckt?

      Mit Einreise in Ihr Heimatland endet sowohl der Versicherungsschutz der Provisit Educare24 als auch der Techniker Krankenkasse (TK). Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.

    • Wünschen Sie weitere Informationen zum Coronavirus?

      Das Robert Koch Institut stellt Ihnen wichtige Informationen über die aktuelle Coronavirus-Entwicklung zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.

  • Fragen zum Online-Beratungstool

    Antworten zu den häufigsten Fragen zum Online-Beratungstool der GERMAN STUDENT INSURANCE finden Sie an dieser Stelle.

    • Welche Angaben muss ich während der Online-Beratung machen?

      Im Online-Beratungstool werden Ihnen Fragen zu Ihrer Person (Name, Adresse etc.) und zu Ihrem geplanten Studienaufenthalt in Deutschland gestellt (Name der Universität, Tag Ihrer Einreise etc.). Sie müssen allerdings noch nicht alle Antworten auf unsere Fragen kennen, sondern können auch Fragen offen lassen. Falls Sie beispielsweise noch keine Adresse in Deutschland haben, so wählen Sie einfach bei der Frage "Adresse bekannt" "Nein" und reichen die jeweiligen Angaben später nach.

    • Warum werde ich nach der Aufenthaltsart gefragt?

      Je nach Aufenthaltszweck (z. B. Sprachschüler oder Student u.a.) benötigen Sie für Ihren Deutschlandaufenthalt eine andere Art von Krankenversicherung. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche und private.

      Als Student bis zum 30. Lebensjahr können Sie sich mit Beginn des 1. Fachsemesters an einer Universität oder Fachhochschule grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

      Wenn Sie als ausländischer Sprachschüler, Doktorand oder Praktikant nach Deutschland kommen, oder älter als 29 Jahre alt sind, müssen Sie sich privat krankenversichern.

      Unser Beratungstool hilft Ihnen die richtige Lösung für Ihre Situation zu finden.

    • Warum werde ich nach meinem Alter gefragt?

      Ihr Alter hat Einfluss auf die Art der Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) sowie den Beitrag in der Pflegeversicherung. In einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung können Sie sich nur bis zum 30. Geburtstag versichern.

      Wenn Sie als Student keine Kinder haben und 23 Jahre oder älter sind, zahlen Sie einen höheren Beitrag in der Pflegeversicherung.

    • Warum ist die TK-Versicherung mit einem Alter unter 23 Jahren günstiger als mit einem Alter ab 23 Jahren?

      Studenten ab 23 Jahren, die kein Kind haben, zahlen einen Zuschlag in der Pflegeversicherung, deshalb ist die TK-Versicherung dann teurer.

    • Warum werde ich gefragt, ob ich Kinder habe?

      Sie werden gefragt, ob Sie Kinder haben, da dies einen Einfluss auf den monatlichen Beitrag hat. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.

    • Warum ist die TK-Versicherung mit Kindern günstiger als ohne Kinder?

      Seit dem 01.01.2005 wurde ein geringer Zuschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahre eingeführt.

    • Fragen zum Abschluss

      Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Abschluss.

      • Warum muss ich im Online-Abschluss unterschreiben?

        Sie müssen im Online-Abschluss unterschreiben, da die Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse wie der TK nur mit einer Unterschrift gültig ist. In Deutschland sind elektronische Unterschriften seit 2001 gesetzlich anerkannt. Sie werden wie die handschriftliche Unterschrift auf Papierdokumenten akzeptiert.

      • Wie funktioniert das mit der Signatur?

        Sie bestätigen durch Anklicken des Kontrollkästchens, dass Ihre Daten richtig sind und Sie die Verbraucherinformationen gelesen haben, und unterschreiben dann mit Ihrer Maus, Ihrem Trackpad oder via Touchscreen. Anschließend können Sie die Versicherung beantragen.

    • Fragen zur bestehenden Versicherung

      Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.

      • Ich brauche zur Abholung meines Visums eine Versicherungsbestätigung mit meinem Reisezeitraum. Wie erhalte ich das Dokument?

        Wenn Sie eine Versicherungsbestätigung mit dem Reisezeitraum benötigen, um Ihr Visum bei der Botschaft oder dem Konsulat abzuholen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Angabe Ihres Einreisedatums und des geplanten Ausreisedatums an info@german-student-insurance.com. Wir senden Ihnen umgehend das Dokument per E-Mail zu.

      • Ab wann beginnt meine Versicherung?

        Studenten bis 29 Jahre sind ab Beginn Ihres Fachstudiums in der Techniker Krankenkasse (TK) versichert. Wenn Sie vor Beginn Ihres Studiums nach Deutschland einreisen, bietet Ihnen DR-WALTER ab Ihrer Ankunft bis zum Studienbeginn kostenlos zusätzlichen Versicherungsschutz.

        Auch für Studenten über 30 Jahre, oder wenn Sie als Sprachschüler, Praktikant und Doktorand nach Deutschland kommen, haben wir passende Angebote. Unser Beratungstool hilft bei der Auswahl.

      • Wie zahle ich meine Beiträge?

        Die Beiträge werden von Ihrem deutschen Bankkonto abgebucht.

      • Darf ich neben dem Studium einen Minijob ausüben?

        Ja, Sie dürfen neben dem Studium einen Minijob (monatlicher Verdienst bis zu 520,00 €) ausüben.

      • Wann endet die Versicherung?

        Der gesetzliche Schutz der Techniker Krankenkasse endet, wenn Sie Ihr Studium abschließen oder mit dem Semester, in dem Sie 30 Jahre alt werden.

    • Lob, Fragen, Kritik oder Anregungen?

      Ihre Meinung ist uns wichtig!

      • Fühlen Sie sich bei DR-WALTER gut aufgehoben?

        Wir freuen uns, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, eine Bewertung bei Google, Facebook oder auch Trustpilot zu schreiben. So helfen Sie nicht nur uns, unseren Service weiter zu verbessern, sondern auch anderen Kunden, die auf der Suche nach der passenden Versicherung sind.

      • In welchen Bereichen können wir uns noch verbessern?

        Sollten Sie noch offene Themen haben oder mit unserem Service nicht zufrieden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an die jeweilige Fachabteilung oder die Abteilung für Beschwerdemanagement (sandra.karnstedt-panienka(at)dr-walter.com) zu wenden. Auch über unser Kontaktformular sind wir für Sie erreichbar. Weitere Informationen über Fragen zur Beschwerdebearbeitung finden Sie in unserem Impressum.